Einreichunterlagen
Ihr Weg zum LEADER-Projekt
Wir bitten Sie um Kontaktaufnahme mit dem LAG-Management und Vereinbarung eines Termins für die Erstberatung. Wenn Sie bereits ein Projekt-Konzept haben, bringen Sie es zum Ersttermin mit. Falls nicht, fassen Sie Ihre Projektidee auf 2 bis 3 Seiten zusammen. Inhalte einer Kurzbeschreibung sind: Ausgangslage/Problembeschreibung, Zielsetzungen, Ergebnisse, Maßnahmen/Aktivitäten, Kosten/Finanzierung, Laufzeit & Projektträgerschaft.
Projekteinreichung
Um ein Projekt einreichen zu können, bedarf es mehrerer Schritte:
1. Förderaufruf beachten
Projekte können in der Region nur nach Förderaufrufen eingereicht werden. Die Förderaufrufe werden auf unserer Website (s. unten) und auf der digitalen Förderplattform der AMA veröffentlicht und werden mindestens acht Wochen für Sie offen gehalten. Innerhalb dieser Frist müssen Sie das geplante Projekt vollständig einreichen.
2. Beratungsgespräch
Kann meine Projektidee über LEADER unterstützt werden? Wäre eine andere Förderschiene geeigneter? Was muss an der Projektidee geändert werden, um sie förderfähig zu machen? Was muss noch abgeklärt werden? Gibt es Synergien in der Region? Welche Voraussetzungen müssen für die Einreichung noch erfüllt werden?
Diese und andere Fragen können in einem oder mehreren Beratungsgesprächen mit unserem LAG-Management geklärt werden. Jedes Projekt ist einzigartig und daher sehr individuell zu betrachten und zu bewerten. Ein Fördererstgespräch ist verpflichtend und Voraussetzung für eine positive Beurteilung durch das Projektauswahlgremium.
3. Einreichung des Projektes
Die Eingabe des Projektantrages und in Folge die gesamte Abwicklung müssen über die digitale Förderplattform der AMA erfolgen. Dazu muss ein eAMA Zugang (sofern nicht schon vorhanden) eingerichtet werden.
Der/die zeichnungsberechtigte Vertreter/in der projektwerbenden Organisation muss dafür eine gültige Handysignatur oder ID-Austria besitzen (Erstregistrierung AMA - AgrarMarkt Austria).
4. Genehmigung des Projektes
Nach Ablauf der Einreichfrist werden im Projektauswahlgremium der LAG Unterkärnten die Projekte präsentiert. Das Projektauswahlgremium (PAG) entscheidet über die Förderwürdigkeit und bestimmt die Förderhöhe. Die endgültige Genehmigung wird von der LEADER-verantwortlichen Stelle des Landes Kärnten ausgestellt.
5. Projektabwicklung - Projektabrechnung
Bei der Durchführung und Abrechnung des Projektes sind einige Kriterien zu beachten, damit später die Förderung ausbezahlt werden kann. Informationen und Hilfe dazu gibt gerne das Team der LAG Unterkärnten. Zu beachten ist vor allem auch, dass Projekte vorfinanziert werden müssen, da die Förderung immer erst im Nachhinein ausbezahlt wird.